BUCHEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Chesa Strimer. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.


2. Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Mieter bestätigt mit der Buchung, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18-jährig) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann. Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist mit der Zustellung der Reservationsbestätigung per E-Mail abgeschlossen.

Trifft die Anzahlung und der Restbetrag nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; er kann aber auch auf die Vertragserfüllung beharren.

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der in der Buchungsbestätigung gebuchten Anzahl Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere Personen sind ausgeschlossen. Zusätzliche Personen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und es wird eine Differenzzahlung fällig.


3. Nebenkosten / Betriebskosten

Nebenkosten bzw. Betriebskosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden bereits im Voraus mit dem Mietpreis abgerechnet und sind zusammen mit diesem zu bezahlen.


4. Depot

Chesa Strimer kann ein Depot verlangen. Dieses wird in der Reservationsbestätigung/im Vertrag aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung unter anderem von Neben- und (Nach-)Reinigungskosten sowie Schäden/ Schadenersatzforderungen usw. Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist in diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckendem Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf der Vermieter resp. der Schlüsselhalter namens des Vermieters das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten. In diesem Falle wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters diesem ausbezahlen / überweisen, wobei die Kosten der Überweisung zu Lasten des Mieters gehen.

Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen (die gesamten Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters). Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.


5. Anreise, Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Die Bezugszeit am Anreisetag ist ab 16.00 Uhr möglich. Die Schlüssel befinden sich bei der Unterkunft im Schlüsselfach.


6. Hausgenossen und Gäste

Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.


7. Sorgfältiger Gebrauch

Das Mietobjekt darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Allfällige Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden.

In allen Mietobjekten ist Rauchen klar untersagt.

Mehr als 1 Hund und/oder andere Haustiere sind nur auf Anfrage möglich und sind Kostenpflichtig.

Abtretung der Miete, Untermiete usw. sind nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.


8. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Dies bedeutet, dass grobe Verschmutzungen vor der Rückgabe entfernt werden und das Mietobjekt aufgeräumt wird. Dem Mieter obliegt die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr, Besteck und Küchengeräte. Die Küche ist insgesamt in einem zumutbaren Zustand zu hinterlassen. Wird das Mietobjekt sehr verschmutzt, unaufgeräumt oder in nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Mehrkosten der Reinigung zu Lasten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

Sämtliche Schlüssel sind zum Ende des Mietverhältnisses an uns zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.


9. Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  • bis 43 Tage vor Anreise: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr
  • 42 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
  • 14 Tage bis zur Anreise 100% des Mietpreises
  • Nicht antreten: 100 % des Mietpreises

Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung bei dem Vermieter zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag; massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am (Wohn-)Sitz des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, usw. oder auf den Telefonbeantworter. Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Wir empfehlen in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

10. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.


11. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese. 


12. Internetnutzung

Falls im Mietobjekt ein Internetanschluss / Wireless-Lan zur Verfügung steht ist der Mieter berechtigt diesen Anschluss während des Mietverhältnisses zu nutzen. Die Zugangsdaten sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt. Der Mieter verpflichtet sich den Internetanschluss nicht für folgende Zwecke zu nutzen:

Nutzung von sogenannten Tauschbörsen (P2P-Netzwerke)

Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen Schutz- und Persönlichkeitsrechten

Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte (sogenanntes „Hacken“)

Herstellung von Verbindungen, welche Kosten oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben

Verbreitung oder Empfang von strafbaren oder rechts- oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte

Ausführen von Anwendungen oder Benutzung von Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.


13. Haftung des Vermieters

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.


14. Datenschutz

Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Chesa-strimer wird die ihm übermittelten Daten speichern (allenfalls bei einem Drittunternehmen, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Chesa-strimer kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an info@chesa-strimer.ch wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann chesa-strimer verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Chesa-strimer behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.


15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Gerichtsstand für allfällige Klagen ist das Regionalgericht Maloja, Plazza da Scoula 16, 7500 St. Moritz.

La Punt Chamues-ch, Januar 2024